Diese Förderungsmöglichkeiten können euch dabei helfen den Elternbeitrag zu verringern:
NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern
Das Land NÖ kann einer Familie – für jedes von einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreute Kind – einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag gewähren.
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
Weitere Informationen und Formulare unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html
Förderung von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr
Für jedes Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr vor der Schulpflicht gibt es vom Land Niederösterreich für die Tagesbetreuungseinrichtung eine Förderung. Der Antrag wird von der Tagesbetreuungseinrichtung beim Land gestellt und nach Erhalten der Förderung vom Elternbetrag abgezogen.
Förderung für betreute Kinder im verpflichtenden Kinderkartenjahr und vorletzten Jahr vor der Schulpflicht. Gemäß einer 15a Vereinbarung des Bundes mit den Ländern wird bei Betreuung von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr in einer Tagesbetreuungseinrichtung eine Förderung gewährt. Diese beträgt 86,67 € pro Kind und Monat. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate.
Berechnungsbeispiel 1: Das können für ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr mit Förderzeitraum von 12 Monaten: 86,67€ x 12 = 1040,04 € Förderung für die Eltern ergeben.
Richtlinie_zur_Foerderung_im_Rahmen_des_verpflichtenden_Kind.pdf
AMS Kinderbetreuungs-Beihilfe
Möchte man eine Arbeit aufnehmen oder Maßnahmen des Arbeitsmarktservice besuchen und benötigt deshalb einen Betreuungsplatz für sein Kind, kann das Arbeitsmarktservice zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren.
Nähere Informationen unter:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-
Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).
Formular:
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter‐Steuern/pdfs/9999/L35.pdf
Beitragsfreier Kindergarten für Wiener Kinder außerhalb von Wien
Der Besuch in städtischen und privaten elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei oder stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert.
Die Stadt Wien fördert den Besuch aller Wiener Kinder in einer elementaren Bildungseinrichtung außerhalb von Wien bis zum Eintritt der Schulpflicht bei einem regelmäßigen Besuch von mindestens 16 Stunden pro Woche. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Wochenstunden, die das Kind in der elementaren Bildungseinrichtung betreut wird.
Voraussetzungen
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Sie haben eine KundInnen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder beantragt: KundInnen-Nummer und Anmeldung.
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Ihr Kind und mindestens ein Elternteil beziehungsweise eine obsorgeberechtigte Person haben während der gesamten Kindergartenzeit den Hauptwohnsitz in Wien gemeldet.
Virtuelles Amt
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Förderungen für Wiener Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen außerhalb Wiens
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https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/foerderungen-eltern/beitragsfreier-kindergarten.html
Förderbeträge
Für Kinder, die eine elementare Bildungseinrichtung außerhalb Wiens besuchen, sind die aufgelisteten Beträge Maximalbeträge. Sie richten sich nach dem tatsächlich bezahlten Elternbeitrag.
Kinder von 3,5 bis 6 Jahren:
Ganztags: 268,55 Euro
Teilzeit: 194,58 Euro
Halbtags: 158,95 Euro